Was sich im Zahlungsverkehr jetzt ändert
Inhaltsverzeichnis
Was Verbraucher beachten müssen
Was Händler beachten müssen
Was Zahlungsdienstleister beachten müssen
Mit der PSD2 werden bisher nicht regulierte Drittanbieter als Zahlungsdienstleister erfasst, für die jetzt auch die Richtlinie gilt. Drittdienstleister können Zahlungsauslösedienste, Kontoinformationsdienste und Zahlungskarten anbieten, deren Umsätze von einem Zahlungskonto abgebucht werden, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird. Kreditinstitute können ebenfalls als Zahlungsauslösedienst, Kontoinformationsdienst oder Drittemittent aktiv werden.
Zahler können einen Drittdienstleister nutzen. Die kontoführenden Zahlungsdienstleister müssen den Drittdienstleistern künftig eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, über die Überweisungen (z. B. an Internethändler) ausgelöst, Kontoinformationen heruntergeladen oder die Deckung von Kartenverfügungen abgefragt werden können.
Quelle:
Bundesbank
