Inkasso in Ungarn

Mit LIQUIDA an Ihrer Seite ziehen Sie Ihre offenen Forderungen in Ungarn schnell, zuverlässig und mit hoher Erfolgsquote ein.

Inkasso in Ungarn von Liquida

Zahlen Ihre Kunden in Ungarn offene Rechnungen nicht und möchten Sie die weitere Bearbeitung abgeben?

LIQUIDA übernimmt den Forderungseinzug für Sie und sorgt dafür, dass Ihre offenen Ansprüche zuverlässig und konsequent weiterverfolgt werden.

Zunächst versuchen wir, die Forderung außergerichtlich einzuziehen. Wir nehmen Kontakt mit dem Schuldner auf, versenden Mahnschreiben und leiten bei Bedarf gerichtliche Schritte ein, wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt.

Unsere Partner in Ungarn kennen die Abläufe und rechtlichen Besonderheiten vor Ort genau. Sie wissen, wie Schuldner passend angesprochen werden und worauf bei der Bearbeitung zu achten ist.

So entlasten Sie Ihre Mitarbeiter, sichern Ihre Zahlungsansprüche und behalten den aktuellen Stand jederzeit im Blick. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

Gute Gründe für unser Inkasso in Ungarn

Inkasso in ganz Ungarn

Bei offenen Rechnungen in Ungarn unterstützen wir Sie im ganzen Land dabei, Ihre Forderungen einzuziehen und Ihr Unternehmen zu entlasten.

Starkes Netzwerk

Unsere erfahrenen Partner in Ungarn arbeiten nach hohen Qualitätsstandards und kümmern sich zuverlässig um Ihre Fälle. Die gesamte Abstimmung läuft über uns, sodass Sie jederzeit einen festen Ansprechpartner haben.

Inkasso in ganz Ungarn

Unsere Ansprechpartner in Ungarn kennen die rechtlichen Vorgaben, die geschäftlichen Abläufe und die Besonderheiten vor Ort genau. Sie wissen, wie Schuldner klar und passend angesprochen werden.

Ohne finanzielles Risiko

In der Regel zahlen Sie nur dann eine Gebühr, wenn Ihre Forderung erfolgreich eingezogen wurde.

Hohe Einzugsquote

Da unsere Partner in Ungarn nur im Erfolgsfall vergütet werden, setzen sie sich besonders engagiert für Ihre Forderung ein.

Maximale Transparenz

Über unser Onlineportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand einsehen. Die Plattform ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Was den Forderungseinzug in Ungarn erschwert

Offene Forderungen in Ungarn einzuziehen, kann für ausländische Unternehmen schnell kompliziert werden. Die rechtlichen Möglichkeiten sind zwar klar geregelt, doch Abläufe, Zuständigkeiten und Fristen unterscheiden sich oft von dem, was Unternehmen aus dem eigenen Land kennen.

Deshalb ist es wichtig, den Fall von Beginn an vollständig vorzubereiten. Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und bereits versandte Mahnungen sollten lückenlos vorliegen. Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, wie die Forderung weiterverfolgt werden kann. Auch im Kontakt mit Schuldnern und Behörden ist Erfahrung gefragt, damit keine formalen Fehler passieren und sich das Verfahren nicht unnötig verzögert.

Zusätzliche Probleme entstehen, wenn aktuelle Kontaktdaten fehlen oder der Schuldner unter der bekannten Anschrift nicht mehr erreichbar ist. In solchen Fällen müssen die vorhandenen Möglichkeiten zur Adressrecherche geprüft werden. Gleichzeitig begrenzen die Datenschutzregeln den Zugang zu bestimmten Informationen. Für Unternehmen ohne eigene Erfahrung in Ungarn ist die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort daher oft unerlässlich.

Unsere außergerichtlichen Maßnahmen

Unser Inkassoverfahren beginnt immer mit dem Versuch, die offene Forderung außergerichtlich einzuziehen.

Zunächst senden wir dem Schuldner schriftliche Mahnungen und versuchen mindestens viermal, ihn telefonisch zu erreichen. Im persönlichen Gespräch können wir die Forderung erläutern, mögliche Einwände klären und bei Bedarf eine passende Zahlungsvereinbarung treffen.

Bleibt die Zahlung trotzdem aus, werden weitere Schreiben versendet, in denen auch auf mögliche gerichtliche Schritte hingewiesen wird. In bestimmten Fällen besuchen unsere Partner den Schuldner persönlich, um die Situation direkt vor Ort zu besprechen und eine Lösung zu finden.

Die meisten Forderungen lassen sich bereits in dieser außergerichtlichen Phase erfolgreich einziehen.

Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen

Bleiben unsere außergerichtlichen Maßnahmen ohne Ergebnis, können wir auf Wunsch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderung einleiten. Je nach Fall kommt dafür das Europäische Mahnverfahren oder das ungarische Mahnverfahren, das sogenannte FMH Verfahren, infrage.

Das ungarische Mahnverfahren wird über das zuständige Notarsystem gestartet. Nach der Zustellung des Mahnbescheids kann der Schuldner die Forderung anerkennen oder Widerspruch einlegen. Reagiert er nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, entsteht ein vollstreckbarer Titel. Auf dieser Grundlage kann anschließend die Zwangsvollstreckung beginnen.

Widerspricht der Schuldner der Forderung, endet das vereinfachte Mahnverfahren und der Fall wird vor dem zuständigen Zivilgericht weitergeführt. Dort legen beide Seiten ihre Standpunkte und Beweise vor. Danach entscheidet das Gericht, ob der geltend gemachte Anspruch besteht.

Auch vollstreckbare Entscheidungen deutscher Gerichte können unter den geltenden europäischen Voraussetzungen in Ungarn durchgesetzt werden. Für die Vollstreckung sind ungarische Gerichtsvollzieher zuständig. Je nach Vermögenslage des Schuldners können unter anderem Bankguthaben, Arbeitseinkommen, bewegliche Gegenstände, Immobilien, Unternehmensanteile oder Forderungen gegenüber Dritten gepfändet werden.

Inkasso in Ungarn mit erfolgsabhängiger Vergütung

Bei offenen Forderungen in Ungarn versuchen wir zuerst, die Angelegenheit ohne ein Gerichtsverfahren zu klären. Diese erste Phase läuft auf Erfolgsbasis. Sie zahlen nichts im Voraus und in der Regel nur dann eine Gebühr, wenn wir die Forderung für Sie einziehen konnten.

Die meisten Fälle lassen sich bereits außergerichtlich lösen. Das spart Zeit und verhindert zusätzliche Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen können.

Zahlt der Schuldner trotzdem nicht, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, ob rechtliche Schritte sinnvoll sind. Dabei erklären wir Ihnen offen, wie die Chancen stehen, welche Gebühren entstehen können und welche Risiken zu beachten sind. Danach entscheiden wir gemeinsam, wie es weitergeht.

So läuft unser Inkassoverfahren in Ungarn ab

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Prüfung des Schuldners

Sobald Ihre Forderung bei uns eingeht, prüfen wir zunächst alle Angaben zum Schuldner sorgfältig. Dabei stellen wir fest, ob die benötigten Informationen vollständig vorliegen, damit wir den Fall gut vorbereitet weiterbearbeiten können.
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Übergabe an Partner in Ungarn

Nach unserer internen Prüfung geben wir Ihre Forderung an unseren Partner in Ungarn weiter. Dieser kennt die Abläufe und Besonderheiten vor Ort genau und nimmt direkt Kontakt mit dem Schuldner auf. Über den weiteren Verlauf werden wir regelmäßig informiert.
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Transparente Akteneinsicht

Über unser Onlineportal können Sie jederzeit auf Ihre Fälle zugreifen. Dort sehen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand, die nächsten Schritte und alle wichtigen Neuigkeiten auf einen Blick.
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Sachstandsbericht

Sobald es in Ihrem Fall etwas Neues gibt, informieren wir Sie umgehend. Dabei ist es unerheblich, ob eine Zahlung eingegangen ist oder sich der Stand des Verfahrens geändert hat.
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Zahlungseingang

Sobald eine Zahlung zu Ihrer Forderung eingeht, erstellen wir eine übersichtliche Abrechnung mit allen wichtigen Angaben. Den eingegangenen Betrag zahlen wir anschließend an Sie aus.

Warum Liquida

Bei offenen Forderungen in Ungarn steht Ihnen unser erfahrenes Inkassoteam beratend zur Seite und begleitet die weitere Bearbeitung Ihres Falls. Unsere Partner vor Ort kennen die dortigen Verfahren und geschäftlichen Abläufe genau. Sie wissen, wie Schuldner angesprochen werden und welche Maßnahmen im jeweiligen Fall infrage kommen. Die gesamte Abstimmung läuft zentral über uns, sodass Sie jederzeit einen festen Ansprechpartner haben.

Über unser Kundenportal können Sie Ihre laufenden Fälle jederzeit einsehen. Dort finden Sie alle wichtigen Schritte und den aktuellen Stand der Bearbeitung übersichtlich dargestellt. Ein weiterer Vorteil ist unsere erfolgsabhängige Vergütung. Unsere Partner erhalten ihr Honorar nur dann, wenn Ihre Forderung erfolgreich eingezogen wurde. Deshalb setzen sie sich mit großem Einsatz für Ihren Fall ein. Mit unserer internationalen Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen in Ungarn.

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Beratungsgespräch

Wir werden uns daraufhin bei Ihnen melden. Im Gespräch können Sie uns Ihre aktuelle Situation schildern und wir besprechen gemeinsam welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind.

02

Ansprüche durchsetzen

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit nimmt der Forderungseinzug in Ungarn in Anspruch?

Wie lange der Forderungseinzug dauert, hängt vor allem davon ab, wie der Schuldner reagiert und wie eindeutig sich die Forderung nachweisen lässt. Bei klaren Fällen ist oft eine schnelle außergerichtliche Einigung möglich. Kommt es zu Einwänden, einem Gerichtsverfahren oder einer Vollstreckung, dauert die Bearbeitung entsprechend länger.

Können auch kleinere Forderungen eingezogen werden?

Ja, wir übernehmen auch kleinere Forderungen. Durch klar geregelte Abläufe lassen sich selbst geringe Beträge wirtschaftlich bearbeiten.

Was kostet Inkasso in Ungarn?

Wie hoch die Gebühren ausfallen, hängt vom jeweiligen Fall und von der Höhe der offenen Forderung ab. In der Regel arbeiten wir auf Erfolgsbasis. Für Sie entstehen daher meist nur dann Kosten, wenn die Forderung erfolgreich eingezogen wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit wir Ihren Fall bearbeiten können, benötigen wir alle vorhandenen Unterlagen. Dazu gehören vor allem Rechnungen, Vertragsunterlagen, bereits versandte Mahnungen und aktuelle Angaben zum Schuldner. Je vollständiger die Dokumente vorliegen, desto schneller können wir mit der Bearbeitung beginnen.

Wie geht es weiter, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Bleibt die Zahlung aus, prüfen wir, welche rechtlichen Schritte noch infrage kommen. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir offen, wie die Chancen stehen und welcher Weg für Ihren Fall am besten passt.

Lassen sich auch ältere Forderungen noch geltend machen?

Ja, solange die Forderung noch nicht verjährt ist. In Ungarn gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab der Fälligkeit. Abweichende Vereinbarungen oder besondere gesetzliche Vorschriften können jedoch andere Fristen vorsehen.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist?

Ist der Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, prüfen unsere Partner in Ungarn die vorhandenen Möglichkeiten zur Adressrecherche. Über verlässliche Informationsquellen lassen sich häufig aktuelle Kontaktdaten finden, damit die Forderung weiterverfolgt werden kann.

Was passiert, wenn der Schuldner der Forderung widerspricht?

Widerspricht der Schuldner der Forderung, prüfen wir zunächst die vorhandenen Unterlagen und seine Begründung. Anschließend besprechen wir mit Ihnen, ob eine außergerichtliche Einigung infrage kommt oder rechtliche Schritte sinnvoll sind.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen haben oder ein individuelles Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns noch heute und wir finden gemeinsam die besten Lösungen für Sie.

Adresse

LIQUIDA Inkasso GmbH
Niederlassung Österreich
Oberndorfer Straße 33, Haus A, Top 9
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Kontakt

info(at)liquida.at
+43-662-293002-199

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