Inkasso in der Schweiz

Mit LIQUIDA an Ihrer Seite ziehen Sie Ihre offenen Forderungen in der Schweiz schnell, zuverlässig und mit hoher Erfolgsquote ein.

Inkasso in der Schweiz von Liquida

Benötigen Sie Unterstützung beim Inkasso in der Schweiz, weil Ihre Kunden fällige Rechnungen nicht bezahlen? LIQUIDA übernimmt die Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen und sorgt für eine schnelle und verlässliche Bearbeitung mit guten Erfolgsaussichten.

Unser Service deckt den gesamten Forderungseinzug ab. Dazu zählen mehrere außergerichtliche Mahnstufen ebenso wie die Vorbereitung und Einleitung gerichtlicher Schritte, falls sich keine andere Lösung erreichen lässt.

Für die Bearbeitung Ihrer offenen Forderungen arbeiten wir mit erfahrenen Partnern direkt in der Schweiz zusammen. So lassen sich sprachliche Hürden und rechtliche Besonderheiten von Anfang an vermeiden. Unsere Ansprechpartner kennen die gesetzlichen Vorgaben, die üblichen Abläufe und die Gepflogenheiten vor Ort genau.

Auf diese Weise verbessern Sie Ihre Liquidität, entlasten Ihre Mitarbeiter und reduzieren den internen Verwaltungsaufwand. Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren offenen Forderungen in der Schweiz.

Gute Gründe für unser Inkasso in der Schweiz

Inkasso in der gesamten Schweiz

Offene Forderungen in der Schweiz erfolgreich einziehen: Wir unterstützen Sie im ganzen Land bei der Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche.

Starkes Netzwerk

Unsere erfahrenen Partner in der Schweiz bilden ein zuverlässiges Netzwerk und arbeiten nach hohen Qualitätsanforderungen. Die gesamte Kommunikation läuft bequem über uns, sodass Sie jederzeit einen festen Ansprechpartner haben.

Erfahrene Experten vor Ort

Unsere Fachleute in der Schweiz kennen die rechtlichen Besonderheiten und kulturellen Gepflogenheiten vor Ort genau. So können sie Ihre Schuldner passend, klar und respektvoll ansprechen.

Ohne finanzielles Risiko

Durch unser erfolgsabhängiges Vergütungsmodell zahlen Sie in der Regel nur dann, wenn Ihre offene Forderung tatsächlich eingezogen wurde und das Verfahren für Sie erfolgreich abgeschlossen ist.

Hohe Einzugsquote

Da unsere Partner in der Schweiz nur bei erfolgreicher Beitreibung vergütet werden, setzen sie sich mit großem Einsatz dafür ein, Ihre offenen Forderungen konsequent einzuziehen und ein Ergebnis zu erzielen.

Maximale Transparenz

Über unser Kundenportal behalten Sie Ihre offenen Forderungen jederzeit vollständig im Blick. Alle Informationen stehen Ihnen sicher, übersichtlich und rund um die Uhr zur Verfügung.

Was den Forderungseinzug in der Schweiz erschwert

Offene Forderungen in der Schweiz einzuziehen, ist für Unternehmen nicht immer einfach. Das Land verfügt zwar über ein verlässliches Rechtssystem, dennoch müssen einige Besonderheiten beachtet werden. So können die Abläufe bei Schuldbetreibungen und Konkursverfahren je nach Kanton unterschiedlich sein. Das kann die Durchsetzung einer Forderung erschweren und zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Wichtig sind deshalb gute Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben vor Ort und eine sorgfältige Vorbereitung. Dazu gehören unter anderem eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit, klar formulierte Verträge und vollständige Unterlagen zur Forderung. Auch beim Kontakt mit Behörden und Schuldnern müssen bestimmte Formen und Fristen eingehalten werden. Fehler oder fehlende Angaben können das Verfahren verzögern oder einzelne Schritte ungültig machen.

Schwierig kann es außerdem werden, den aktuellen Aufenthaltsort eines Schuldners zu ermitteln, etwa wenn dieser umgezogen oder nicht mehr erreichbar ist. Gleichzeitig begrenzen die Schweizer Datenschutzregeln den Zugang zu bestimmten Informationen. Vielen Unternehmen fehlen dafür die nötige Erfahrung, Zeit oder personellen Möglichkeiten. Daher kann es sinnvoll sein, mit Partnern zusammenzuarbeiten, die sich mit den Abläufen in der Schweiz auskennen.

Unsere außergerichtlichen Maßnahmen

Das Inkassoverfahren in der Schweiz beginnt bei uns immer mit einer außergerichtlichen Bearbeitung.

Zunächst senden wir dem Schuldner ein Mahnschreiben und versuchen anschließend, ihn telefonisch zu erreichen. Dabei erfolgen mindestens vier Anrufversuche. Im persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen klären, die Forderung erläutern und bei Bedarf passende Zahlungsvereinbarungen treffen.

Bleibt eine Reaktion aus, können weitere Inkassoschreiben folgen, in denen auch auf mögliche gerichtliche Schritte hingewiesen wird. In bestimmten Fällen ist zudem ein persönlicher Besuch beim Schuldner möglich. Dabei geht es darum, gemeinsam eine Lösung zu finden und die offene Summe vollständig oder in vereinbarten Raten zu begleichen.

Ein großer Teil der Forderungen kann bereits während dieser außergerichtlichen Phase geklärt und abgeschlossen werden.

Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen

Führen unsere außergerichtlichen Schritte nicht zum gewünschten Ergebnis, können wir auf Wunsch das gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung der Forderung einleiten. Dieses beginnt mit einem Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort oder Geschäftssitz des Schuldners. Daraufhin stellt das Amt einen Zahlungsbefehl aus. Begleicht der Schuldner die Forderung nicht, richtet sich der weitere Ablauf danach, wie er auf den Zahlungsbefehl reagiert.

Legt der Schuldner Rechtsvorschlag ein, wird die Betreibung vorerst angehalten. Damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, muss beim zuständigen Gericht die Rechtsöffnung beantragt werden. Besteht bereits ein Gerichtsurteil, ein vollstreckbarer Titel oder eine vom Schuldner unterschriebene Schuldanerkennung, kann die Rechtsöffnung in einem vereinfachten und schnellen Verfahren erfolgen. Liegt keiner dieser Nachweise vor, muss die offene Forderung in einem ordentlichen Zivilverfahren geltend gemacht werden.

Wird die Rechtsöffnung erteilt oder erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag, kann die Fortsetzung der Betreibung bis zur Zwangsvollstreckung beantragt werden. Bei Privatpersonen erfolgt diese in der Regel durch eine Pfändung, bei Unternehmen kann ein Konkursverfahren eröffnet werden.

Um die Forderung zusätzlich abzusichern, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig eine vorsorgliche Sicherungsmaßnahme beantragen. Dabei können beispielsweise Konten, Unternehmensanteile oder Waren vorläufig blockiert werden. Der Schuldner wird darüber nicht im Voraus informiert, weshalb dieses Verfahren häufig schnell greift.

Inkasso in der Schweiz mit erfolgsabhängiger Vergütung

Wir möchten Ihre offenen Forderungen in der Schweiz möglichst ohne ein Gerichtsverfahren einziehen. Die außergerichtliche Bearbeitung erfolgt auf Erfolgsbasis. Für Sie entstehen daher keine Kosten im Voraus. In der Regel zahlen Sie nur dann ein Honorar, wenn wir die ausstehende Summe tatsächlich für Sie einziehen können.

Da viele Schuldner bereits während der außergerichtlichen Bearbeitung zahlen, lassen sich häufig sowohl Zeit als auch mögliche Kosten für ein späteres Gerichtsverfahren sparen.

Bleibt die Zahlung trotzdem aus, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob sich eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung lohnt. Dabei berücksichtigen wir die zu erwartenden Kosten, mögliche Risiken und die Aussichten auf eine erfolgreiche Beitreibung. Anschließend erklären wir Ihnen verständlich, welche weiteren Schritte infrage kommen und mit welchem Aufwand Sie rechnen müssen.

So läuft unser Inkassoverfahren in der Schweiz ab

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Prüfung des Schuldners

Sobald Sie uns Ihre Forderung übergeben, prüfen wir zunächst alle Angaben zum Schuldner sorgfältig. So stellen wir sicher, dass die benötigten Informationen richtig und vollständig vorliegen und der Vorgang ohne unnötige Verzögerungen weiterbearbeitet werden kann.
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Übergabe an Partner in der Schweiz

Nach unserer Prüfung geben wir den Fall an unseren erfahrenen Partner in der Schweiz weiter. Dieser kennt die rechtlichen Vorgaben und die Besonderheiten vor Ort genau und nimmt direkt Kontakt mit dem Schuldner auf. Während der gesamten Bearbeitung werden wir regelmäßig über den aktuellen Stand und die weiteren Schritte informiert.
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Transparente Akteneinsicht

In unserem Onlineportal können Sie jederzeit nachsehen, wie weit die Bearbeitung Ihres Falls ist. Das Portal steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und zeigt Ihnen übersichtlich, welche Schritte bereits erfolgt sind und wie das Verfahren weiterläuft.
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Sachstandsbericht

Sobald es in Ihrem Verfahren Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie direkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Zahlung eingegangen ist oder sich ein anderes Ergebnis ergeben hat. Sie erhalten von uns alle wichtigen Informationen zum aktuellen Stand und zu den nächsten Schritten.
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Zahlungseingang

Geht eine Zahlung ein, erhalten Sie von uns eine ausführliche Abrechnung, in der alle Zahlungsvorgänge verständlich aufgeführt sind. Den eingegangenen Betrag überweisen wir anschließend umgehend an Sie.

Warum Liquida

Unser erfahrenes Inkassoteam berät Sie persönlich und unterstützt Sie in der gesamten Schweiz beim Einzug Ihrer offenen Forderungen. Dabei arbeiten wir mit zuverlässigen Partnern vor Ort zusammen, die die rechtlichen Vorgaben, die üblichen Zahlungsabläufe und die örtlichen Gepflogenheiten genau kennen. Die gesamte Abstimmung läuft zentral über uns. So haben Sie einen festen Ansprechpartner und vermeiden Missverständnisse aufgrund sprachlicher oder rechtlicher Unterschiede.

Über unser Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre laufenden Fälle zugreifen. Dort sehen Sie alle wichtigen Unterlagen und können den bisherigen Verlauf sowie die einzelnen Bearbeitungsschritte nachvollziehen. Ein weiterer Vorteil ist die erfolgsabhängige Vergütung. Unsere Partner erhalten ihr Honorar nur dann, wenn Ihre Forderung tatsächlich eingezogen wird. Daher setzen sie sich mit großem Einsatz für Ihre Ansprüche ein. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Inkasso und überlassen Sie uns die konsequente Bearbeitung Ihrer offenen Forderungen in der Schweiz.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Zeit nimmt der Forderungseinzug in der Schweiz in Anspruch?

Wie lange das Verfahren dauert, hängt vom jeweiligen Fall ab. Wenn die Forderung nicht bestritten wird, lässt sie sich oft schnell klären. Wird dagegen ein Gerichtsverfahren oder eine Vollstreckung notwendig, kann die Bearbeitung entsprechend länger dauern.

Können auch kleinere Forderungsbeträge eingezogen werden?

Ja, wir übernehmen auch kleinere Forderungen. Durch unsere schlanken Abläufe können auch geringe Beträge wirtschaftlich bearbeitet werden.

Mit welchen Kosten ist beim Inkasso in der Schweiz zu rechnen?

Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang der jeweiligen Forderung ab. In den meisten Fällen gilt unsere erfolgsabhängige Vergütung. Für Sie fällt daher in der Regel nur dann eine Gebühr an, wenn die Forderung erfolgreich eingezogen wurde.

Welche Dokumente und Angaben werden benötigt?

Damit wir Ihren Fall bearbeiten können, benötigen wir alle vorhandenen Unterlagen. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Mahnschreiben und die Kontaktdaten des Schuldners. Wenn uns die Dokumente vollständig vorliegen, können wir schneller mit dem Forderungseinzug beginnen.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?

Bleibt die Zahlung aus, prüfen wir, ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten. Dabei schauen wir uns die Erfolgsaussichten genau an und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen.

Lassen sich auch ältere Forderungen noch einziehen?

Ja, auch ältere Forderungen können eingezogen werden, sofern sie noch nicht verjährt sind. In der Schweiz beträgt die allgemeine Verjährungsfrist in der Regel zehn Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung fällig wurde. Für bestimmte Forderungen gelten jedoch kürzere Fristen.

Was passiert, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist?

In solchen Fällen suchen wir nach der aktuellen Anschrift des Schuldners. Unsere Partner in der Schweiz greifen dafür auf verschiedene verlässliche Informationsquellen zurück, um den Aufenthaltsort zu ermitteln und die offene Forderung weiterverfolgen zu können.

Was geschieht, wenn der Schuldner der Forderung widerspricht?

Widerspricht der Schuldner der Forderung, prüfen wir den Fall gemeinsam mit Ihnen. Je nach Sachlage kann die Angelegenheit durch Gespräche geklärt oder vor Gericht weiterverfolgt werden.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen haben oder ein individuelles Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns noch heute und wir finden gemeinsam die besten Lösungen für Sie.

Adresse

LIQUIDA Inkasso GmbH
Niederlassung Österreich
Oberndorfer Straße 33, Haus A, Top 9
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Kontakt

info(at)liquida.at
+43-662-293002-199

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