Inkasso in der Schweiz
Inkasso in der Schweiz von Liquida
Unser Service deckt den gesamten Forderungseinzug ab. Dazu zählen mehrere außergerichtliche Mahnstufen ebenso wie die Vorbereitung und Einleitung gerichtlicher Schritte, falls sich keine andere Lösung erreichen lässt.
Für die Bearbeitung Ihrer offenen Forderungen arbeiten wir mit erfahrenen Partnern direkt in der Schweiz zusammen. So lassen sich sprachliche Hürden und rechtliche Besonderheiten von Anfang an vermeiden. Unsere Ansprechpartner kennen die gesetzlichen Vorgaben, die üblichen Abläufe und die Gepflogenheiten vor Ort genau.
Auf diese Weise verbessern Sie Ihre Liquidität, entlasten Ihre Mitarbeiter und reduzieren den internen Verwaltungsaufwand. Unsere Experten beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Ihren offenen Forderungen in der Schweiz.
Gute Gründe für unser Inkasso in der Schweiz

Inkasso in der gesamten Schweiz

Starkes Netzwerk

Erfahrene Experten vor Ort

Ohne finanzielles Risiko

Hohe Einzugsquote

Maximale Transparenz
Was den Forderungseinzug in der Schweiz erschwert
Wichtig sind deshalb gute Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben vor Ort und eine sorgfältige Vorbereitung. Dazu gehören unter anderem eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit, klar formulierte Verträge und vollständige Unterlagen zur Forderung. Auch beim Kontakt mit Behörden und Schuldnern müssen bestimmte Formen und Fristen eingehalten werden. Fehler oder fehlende Angaben können das Verfahren verzögern oder einzelne Schritte ungültig machen.
Schwierig kann es außerdem werden, den aktuellen Aufenthaltsort eines Schuldners zu ermitteln, etwa wenn dieser umgezogen oder nicht mehr erreichbar ist. Gleichzeitig begrenzen die Schweizer Datenschutzregeln den Zugang zu bestimmten Informationen. Vielen Unternehmen fehlen dafür die nötige Erfahrung, Zeit oder personellen Möglichkeiten. Daher kann es sinnvoll sein, mit Partnern zusammenzuarbeiten, die sich mit den Abläufen in der Schweiz auskennen.
Unsere außergerichtlichen Maßnahmen
Zunächst senden wir dem Schuldner ein Mahnschreiben und versuchen anschließend, ihn telefonisch zu erreichen. Dabei erfolgen mindestens vier Anrufversuche. Im persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen klären, die Forderung erläutern und bei Bedarf passende Zahlungsvereinbarungen treffen.
Bleibt eine Reaktion aus, können weitere Inkassoschreiben folgen, in denen auch auf mögliche gerichtliche Schritte hingewiesen wird. In bestimmten Fällen ist zudem ein persönlicher Besuch beim Schuldner möglich. Dabei geht es darum, gemeinsam eine Lösung zu finden und die offene Summe vollständig oder in vereinbarten Raten zu begleichen.
Ein großer Teil der Forderungen kann bereits während dieser außergerichtlichen Phase geklärt und abgeschlossen werden.
Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen
Legt der Schuldner Rechtsvorschlag ein, wird die Betreibung vorerst angehalten. Damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, muss beim zuständigen Gericht die Rechtsöffnung beantragt werden. Besteht bereits ein Gerichtsurteil, ein vollstreckbarer Titel oder eine vom Schuldner unterschriebene Schuldanerkennung, kann die Rechtsöffnung in einem vereinfachten und schnellen Verfahren erfolgen. Liegt keiner dieser Nachweise vor, muss die offene Forderung in einem ordentlichen Zivilverfahren geltend gemacht werden.
Wird die Rechtsöffnung erteilt oder erhebt der Schuldner keinen Rechtsvorschlag, kann die Fortsetzung der Betreibung bis zur Zwangsvollstreckung beantragt werden. Bei Privatpersonen erfolgt diese in der Regel durch eine Pfändung, bei Unternehmen kann ein Konkursverfahren eröffnet werden.
Um die Forderung zusätzlich abzusichern, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig eine vorsorgliche Sicherungsmaßnahme beantragen. Dabei können beispielsweise Konten, Unternehmensanteile oder Waren vorläufig blockiert werden. Der Schuldner wird darüber nicht im Voraus informiert, weshalb dieses Verfahren häufig schnell greift.
Inkasso in der Schweiz mit erfolgsabhängiger Vergütung
Da viele Schuldner bereits während der außergerichtlichen Bearbeitung zahlen, lassen sich häufig sowohl Zeit als auch mögliche Kosten für ein späteres Gerichtsverfahren sparen.
Bleibt die Zahlung trotzdem aus, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob sich eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung lohnt. Dabei berücksichtigen wir die zu erwartenden Kosten, mögliche Risiken und die Aussichten auf eine erfolgreiche Beitreibung. Anschließend erklären wir Ihnen verständlich, welche weiteren Schritte infrage kommen und mit welchem Aufwand Sie rechnen müssen.
So läuft unser Inkassoverfahren in der Schweiz ab
Prüfung des Schuldners
Übergabe an Partner in der Schweiz
Transparente Akteneinsicht
Sachstandsbericht
Zahlungseingang
Warum Liquida
Über unser Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre laufenden Fälle zugreifen. Dort sehen Sie alle wichtigen Unterlagen und können den bisherigen Verlauf sowie die einzelnen Bearbeitungsschritte nachvollziehen. Ein weiterer Vorteil ist die erfolgsabhängige Vergütung. Unsere Partner erhalten ihr Honorar nur dann, wenn Ihre Forderung tatsächlich eingezogen wird. Daher setzen sie sich mit großem Einsatz für Ihre Ansprüche ein. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Inkasso und überlassen Sie uns die konsequente Bearbeitung Ihrer offenen Forderungen in der Schweiz.
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Der Start unserer Zusammenarbeit
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel Zeit nimmt der Forderungseinzug in der Schweiz in Anspruch?
Können auch kleinere Forderungsbeträge eingezogen werden?
Mit welchen Kosten ist beim Inkasso in der Schweiz zu rechnen?
Welche Dokumente und Angaben werden benötigt?
Was passiert, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Lassen sich auch ältere Forderungen noch einziehen?
Was passiert, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist?
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