Inkasso in Belgien

Mit LIQUIDA an Ihrer Seite ziehen Sie Ihre offenen Forderungen in Belgien schnell, zuverlässig und mit hoher Erfolgsquote ein.

Inkasso in Belgien von Liquida

Bleiben Rechnungen Ihrer Kunden in Belgien unbezahlt, kann der Forderungseinzug schnell viel Zeit und Aufwand kosten. LIQUIDA unterstützt Sie beim Inkasso in Belgien und übernimmt die weitere Bearbeitung Ihrer offenen Forderungen.

Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf. Zunächst versuchen wir, die Forderung außergerichtlich einzuziehen. Falls das nicht ausreicht, können im nächsten Schritt auch gerichtliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Für die Bearbeitung in Belgien arbeiten wir mit erfahrenen Partnern vor Ort zusammen. Sie kennen die rechtlichen Gegebenheiten und wissen, worauf es bei der Kommunikation mit Schuldnern ankommt. Sprachliche oder rechtliche Unterschiede müssen Sie daher nicht selbst klären.

So kann sich Ihr Team weiter auf das Tagesgeschäft konzentrieren, während wir uns um die offenen Forderungen kümmern. Unsere Experten beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihren Forderungen in Belgien.

Gute Gründe für unser Inkasso in Belgien

Inkasso in ganz Belgien

Bleiben Zahlungen in Belgien aus, stehen wir Ihnen landesweit bei der Einbringung Ihrer offenen Forderungen zur Seite.

Starkes Netzwerk

Unsere Partner in Belgien bilden ein starkes Netzwerk und stehen für eine hohe Qualität bei der Bearbeitung Ihrer Anliegen. Für Sie bleibt die Abstimmung einfach, denn sämtliche Kommunikation erfolgt direkt über uns.

Erfahrene Experten vor Ort

Unsere Experten vor Ort kennen die rechtlichen Vorgaben und kulturellen Besonderheiten genau. So wissen sie, worauf es bei der Ansprache Ihrer Schuldner ankommt.

Ohne finanzielles Risiko

In den meisten Fällen zahlen Sie bei uns nur dann, wenn Ihre Forderung auch tatsächlich erfolgreich realisiert werden kann.

Hohe Einzugsquote

Unsere Partner in Belgien werden nur bei einem erfolgreichen Ergebnis vergütet. Dadurch besteht ein besonders hoher Anreiz, Ihre offenen Forderungen konsequent einzubringen.

Maximale Transparenz

Unser Kundenportal ermöglicht Ihnen jederzeit einen transparenten und sicheren Einblick in den aktuellen Stand Ihrer Forderungen.

Was den Forderungseinzug in Belgien erschwert

Der Einzug offener Forderungen in Belgien kann für Unternehmen mit einigen Herausforderungen verbunden sein. Zwar gibt es klare rechtliche Vorgaben, trotzdem sollte man die jeweiligen Abläufe und Zuständigkeiten genau kennen. Je nach Fall kann die Bearbeitung dadurch mehr Zeit und Erfahrung erfordern.

Wichtig ist vor allem, dass alle Unterlagen von Anfang an vollständig vorliegen. Dazu gehören klare vertragliche Vereinbarungen, eine vorherige Bonitätsprüfung und eine lückenlose Dokumentation der Forderung. Auch bei den weiteren Schritten müssen die formalen Vorgaben eingehalten werden. Fehlen Angaben oder passieren Fehler, kann sich das Verfahren unnötig in die Länge ziehen.

Zusätzlicher Aufwand entsteht, wenn ein Schuldner nicht mehr unter der bekannten Adresse erreichbar ist. Dann muss zunächst der aktuelle Aufenthaltsort ermittelt werden. Dabei sind die geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten. Vielen Unternehmen fehlt für solche Fälle die nötige Erfahrung oder schlicht die Zeit. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit spezialisierten Partnern vor Ort zusammenzuarbeiten.

Unsere außergerichtlichen Maßnahmen

Beim Inkasso in Belgien setzen wir zunächst auf eine außergerichtliche Einbringung der offenen Forderung.

Im ersten Schritt erhält der Schuldner entsprechende Mahnschreiben. Zusätzlich nehmen wir telefonisch Kontakt auf und führen dabei zumindest vier Anwahlversuche durch. Auf diesem Weg lassen sich Unklarheiten häufig direkt besprechen und Möglichkeiten für eine vollständige Zahlung oder eine Ratenvereinbarung klären.

Bleibt eine Zahlung weiterhin aus, können weitere Inkassoschreiben folgen, in denen auch mögliche gerichtliche Schritte angekündigt werden. Je nach Situation ist ebenso ein persönlicher Kontakt vor Ort möglich, um gemeinsam mit dem Schuldner eine passende Lösung zu finden.

Viele Forderungen können bereits in dieser Phase ohne ein gerichtliches Verfahren erfolgreich eingebracht werden.

Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen

Führen unsere außergerichtlichen Maßnahmen nicht zum gewünschten Ergebnis, können wir auf Ihren Wunsch die Forderung gerichtlich weiterverfolgen. Eine Möglichkeit hierfür bietet das Europäische Mahnverfahren. Legt der Schuldner gegen den erlassenen Zahlungsbefehl innerhalb der vorgesehenen Frist keinen Widerspruch ein, wird dieser vollstreckbar und kann anschließend zur Durchsetzung der offenen Forderung eingesetzt werden.

Zusätzlich gibt es nach belgischem Recht ein eigenes vereinfachtes Verfahren zur gerichtlichen Zahlungsaufforderung. Dieses Verfahren ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und kann nur bei Angelegenheiten genutzt werden, für die der Friedensrichter zuständig ist. Bevor ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, muss der Schuldner zunächst in der gesetzlich vorgesehenen Form zur Begleichung der Forderung aufgefordert worden sein.

Erfolgt daraufhin weiterhin keine Zahlung, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht einen Zahlungsbefehl zu beantragen. Wird diesem Antrag entsprochen, kann der erlassene Zahlungsbefehl als Grundlage für die weitere Durchsetzung der Forderung dienen. Lehnt das Gericht den Antrag hingegen ab oder entsteht zwischen den Beteiligten ein Streit über die Forderung, muss diese im gewöhnlichen Klageverfahren weiterverfolgt werden.

Sobald ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist, können Maßnahmen der Zwangsvollstreckung veranlasst werden. Hierzu zählt unter anderem die Pfändung von beweglichem Vermögen oder Immobilien, die anschließend verwertet werden können. Hat ein Gericht eine Verpflichtung zu einer bestimmten Handlung oder zu einem Unterlassen ausgesprochen, kann zur Durchsetzung außerdem die Anordnung eines Zwangsgeldes in Betracht kommen.

Inkasso in Belgien mit erfolgsabhängiger Vergütung

Offene Forderungen in Belgien versuchen wir grundsätzlich zuerst außergerichtlich einzubringen. In dieser ersten Phase arbeiten wir erfolgsabhängig. Das bedeutet für Sie, dass keine Vorabkosten entstehen und üblicherweise nur dann ein Honorar anfällt, wenn wir tatsächlich eine Zahlung für Sie erreichen.

Ein großer Teil der Forderungen kann bereits ohne gerichtliche Schritte erledigt werden. Dadurch ersparen Sie sich häufig zusätzlichen Zeitaufwand und mögliche Kosten eines Gerichtsverfahrens.

Bleibt die Zahlung trotzdem aus, beurteilen wir gemeinsam mit Ihnen die Chancen einer gerichtlichen Einbringung. Dabei sehen wir uns nicht nur die Erfolgsaussichten an, sondern auch die möglichen Kosten und Risiken. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen, wie weiter vorgegangen werden kann.

So läuft unser Inkassoverfahren in Belgien ab

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Prüfung des Schuldners

Nach Übergabe Ihrer Forderung kontrollieren wir zuerst die vorhandenen Schuldnerdaten. Diese Prüfung hilft dabei, fehlende oder fehlerhafte Angaben frühzeitig zu erkennen und die weitere Bearbeitung reibungslos vorzubereiten.
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Übergabe an Partner in Belgien

Sobald die interne Kontrolle abgeschlossen ist, wird Ihr Fall an unseren bewährten Partner in Belgien weitergegeben. Er kennt die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie die kulturellen Gegebenheiten vor Ort und übernimmt die direkte Kommunikation mit dem Schuldner. Während der Bearbeitung erhalten wir regelmäßig Informationen über den Fortschritt.
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Transparente Akteneinsicht

Über unser Online Portal behalten Sie den Verlauf Ihres Verfahrens jederzeit im Blick. Das System ist rund um die Uhr erreichbar und informiert Sie transparent über den jeweiligen Bearbeitungsstand.
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Sachstandsbericht

Über jeden neuen Stand in Ihrem Verfahren setzen wir Sie umgehend in Kenntnis. Ganz gleich, ob eine Zahlung erfolgt oder es eine andere Entwicklung gibt, erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht mit allen relevanten Informationen.
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Zahlungseingang

Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie von uns eine genaue Abrechnung über alle eingegangenen Beträge. Das vereinnahmte Geld wird ohne unnötige Verzögerung an Sie überwiesen. So bleibt der gesamte Ablauf für Sie jederzeit verständlich und übersichtlich.

Warum Liquida

Bei der Einbringung Ihrer Forderungen in Belgien unterstützt Sie unser erfahrenes Team. Unsere Partner vor Ort kennen die rechtlichen Vorgaben und wissen, worauf es im Geschäftsalltag ankommt. Die gesamte Abstimmung läuft über uns, sodass Sie nur einen festen Ansprechpartner haben. So lassen sich sprachliche oder rechtliche Missverständnisse vermeiden.

Über unser Kundenportal können Sie jederzeit sehen, wie weit die Bearbeitung Ihrer Fälle ist. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zum aktuellen Stand. Unsere Partner in Belgien arbeiten außerdem auf Erfolgsbasis und werden nur dann vergütet, wenn Ihre Forderung erfolgreich eingezogen wurde. Dadurch kümmern sie sich mit entsprechendem Einsatz um Ihre offenen Ansprüche. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Forderungen in Belgien zuverlässig einzuziehen.

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Wir werden uns daraufhin bei Ihnen melden. Im Gespräch können Sie uns Ihre aktuelle Situation schildern und wir besprechen gemeinsam welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind.

02

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Einbringung einer Forderung in Belgien?

Die Dauer lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie von den Umständen des einzelnen Falls abhängt. Ist die Forderung unbestritten, kann die Einbringung oft rasch erfolgen. Sind gerichtliche Schritte oder eine Vollstreckung notwendig, muss meist mit einem längeren Verfahren gerechnet werden.

Werden auch geringe Forderungsbeträge übernommen?

Ja, auch kleinere offene Beträge können Sie an uns übergeben. Unsere schlanken Prozesse sorgen dafür, dass sich die Bearbeitung auch bei geringeren Forderungen lohnt.

Mit welchen Kosten ist beim Inkasso in Belgien zu rechnen?

Welche Gebühren anfallen, richtet sich nach der Höhe und dem Umfang Ihrer Forderung. Meist gelten unsere erfolgsabhängigen Konditionen, sodass Sie üblicherweise nur dann bezahlen, wenn die Einbringung erfolgreich war.

Welche Dokumente werden für das Inkasso benötigt?

Für die Bearbeitung Ihres Falls stellen Sie uns bitte sämtliche verfügbaren Unterlagen zur Verfügung. Wichtig sind unter anderem Rechnungen, Vertragsunterlagen, Mahnschreiben sowie die aktuellen Kontaktdaten des Schuldners. Vollständige Informationen helfen dabei, rasch mit der Einbringung zu starten.

Wie geht es weiter, wenn keine Zahlung erfolgt?

Wenn der Schuldner nicht bezahlt, sehen wir uns die Möglichkeiten für rechtliche Schritte genau an. Die Chancen auf Erfolg werden dabei sorgfältig geprüft, bevor wir das weitere Vorgehen gemeinsam mit Ihnen abstimmen.

Können auch Forderungen aus früheren Jahren noch eingebracht werden?

Ja, solange die betreffende Forderung noch nicht verjährt ist, kann eine Einbringung weiterhin möglich sein. Für vertragliche Ansprüche gilt in Belgien grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 10 Jahren ab Fälligkeit. Bei bestimmten Forderungen können kürzere Fristen vorgesehen sein.

Wie wird vorgegangen, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist?

In diesem Fall unterstützen uns unsere lokalen Partner bei der Suche nach der aktuellen Anschrift. Dafür werden spezielle Datenquellen und bewährte Möglichkeiten der Adressrecherche genutzt, damit der Schuldner erreicht und die Forderung weiterverfolgt werden kann.

Wie geht es weiter, wenn der Schuldner Einspruch erhebt?

Wird die Forderung vom Schuldner bestritten, sehen wir uns den Fall gemeinsam mit Ihnen genau an. Abhängig von der Situation kann eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen haben oder ein individuelles Angebot benötigen, kontaktieren Sie uns noch heute und wir finden gemeinsam die besten Lösungen für Sie.

Adresse

LIQUIDA Inkasso GmbH
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Oberndorfer Straße 33, Haus A, Top 9
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Kontakt

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+43-662-293002-199

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